Auf was man beim Kauf einer Denkmalschutzimmobilie achten sollte
Donnerstag, 07. Juli 2011Denkmalschutzimmobilien zählen zu den Geldanlagen mit den größten Steuervorteilen. Die Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen denkmalgeschützter Gebäude können über zwölf Jahre hinweg abgeschrieben werden. Generell sind Immobilien als Kapitalanlage empfehlenswert, da bei richtiger Auswahl eine Wertsteigerung zu erwarten ist und eine hohe Rendite erzielt werden kann.
Damit man in den steuerlichen Genuss der Abschreibungen kommen kann, muss die örtliche Denkmalschutzbehörde grünes Licht geben und die Aufwendungen in die Bescheinigung aufnehmen, die für den Steuerabzug erforderlich ist. Abschreibungsfähig sind alle Maßnahmen zur Sanierung, die zum Erhalt des Gebäudes beitragen. Wer sich für den Kauf einer Denkmalschutzimmobilie interessiert, sollten diverse Punkte überprüft werden. So ist es beispielsweise ratsam, Prospekte über das Objekt einzuholen, Bauträger und Initiatoren auf Seriosität zu prüfen und den Standort sowie den örtlichen Mietspiegel genau zu analysieren. Nur wenn gewisse Voraussetzungen stimmen, kann eine Denkmalschutzimmobilie den versprochenen Profit einbringen.
Generell sollten nur erfahrene Initiatoren zu Raten gezogen werden, die bereits eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Denkmalschutzimmobilien vorweisen können. Die Leistungsbilanz eines Unternehmens sollte deshalb genau unter die Lupe genommen werden. Empfehlenswert sind namhafte und etablierte Unternehmen in der Branche, die eine umfassende Beratung zum Kauf eines Objektes bieten können.
Die ausgewählte Immobilie liegt idealerweise in einem großen Ballungszentrum, das über eine gute Verkehrsanbindung verfügt. Neben der Infrastruktur ist auch die Mietsituation vor Ort wichtig, damit möglichst lange Mietverträge geschlossen werden können. Auch die Bauqualität eines Gebäudes sollte in die Entscheidungsfindung mit einfließen. Am besten ist es, den Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie direkt über den Bauträger vorzunehmen. Der Kauf sollte generell nur mit einer Festpreisgarantie vereinbart werden.

