Beamtendarlehen können Konsumkredite aber auch Immobilienfinanzierungen sein
Donnerstag, 01. September 2011
(Berlin, 01.09.2011) Obwohl Beamtendarlehen eine sehr attraktive und flexible Finanzierungsform für verschiedene Verwendungsmöglichkeiten darstellen, sind aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen und Konditionen die Interessenten oft nicht ausreichend über die Gestaltungsmöglichkeiten informiert. So bieten sich für die Immobilienfinanzierung z.B. grundsätzlich die sog. Annuitätendarlehen an, bei denen eine Grundschuldeintragung als Sicherheit für das Kreditinstitut fungieren muss. Beamte haben jedoch die Möglichkeit, hierfür von einer ganz besonderen Finanzierungsmöglichkeit mittels des Beamtendarlehens zu profitieren. Bei der Darlehensform des Beamtenkredits handelt es sich um ein tilgungsfreies Darlehen, welches mit einer Lebensversicherung (die dann als Tilgungsversicherung dient) kombiniert wird. Hierbei entfällt die Notwendigkeit einer Grundschuldeintragung, da die Bank die Lebensversicherung und die als besonders hoch eingeschätzte Arbeitsplatz- und Einkommenssicherheit als ausreichende Sicherheit für die Rückzahlungsfähigkeit akzeptiert.
Verwendungsmöglichkeiten eines Beamtendarlehens
Das Beamtendarlehen ist in der Regel in der Höhe begrenzt (üblich sind z.B. max. 80.000 Euro) und an sehr eng umrissene Voraussetzungen geknüpft – dafür ist es aber auch verwendungsfrei. Das bedeutet, dass der kreditnehmende Beamte keinen Verwendungsnachweis für das Geld erbringen muss und die Darlehenssumme in voller Höhe zu Laufzeitbeginn ausgezahlt wird. Er kann das Beamtendarlehen also sowohl z.B. für Anschaffungen von Konsumgütern oder eines Autos verwenden, er kann damit aber auch eine Immobilienfinanzierung bestreiten. Die Rückzahlung erfolgt dabei immer tilgungsfrei – das bedeutet, dass während der Laufzeit des Beamtendarlehens lediglich die Zinsen sowie der Beitrag zur Lebensversicherung gezahlt werden. Die Tilgung erfolgt erst am Laufzeitende durch die Auszahlung der Lebensversicherung.
Vorteile und Fördermöglichkeiten
Das Beamtendarlehen hat neben der schon beschriebenen Verwendungsfreiheit einen weiteren entscheidenden Vorteil: Es ist im Vergleich zu anderen Darlehensformen sehr günstig. Zudem ist das Handling (keine Grundbucheintragung, keine weiteren Sicherheiten) sehr einfach und daher auch günstig bei den Nebenkosten. Je nach Kreditinstitut werden Beamtendarlehen jedoch nur nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen vergeben, z.B. muss der Beamte bei risikoreichen Verwendungen eine Dienstunfähigkeitsversicherung beibringen. Ein Vergleich der Voraussetzungen und Konditionen ist also Pflicht, dafür bekommt der Kreditnehmer auch eine sehr zinsgünstige, flexible und frei verfügbare Darlehenssumme ausbezahlt. Wird das Beamtendarlehen für eine Immobilienfinanzierung benötigt, können ggf. zusätzliche Beträge oder auch Teilbeträge – wie bei einem herkömmlichen Annuitätendarlehen auch – durch Inanspruchnahme von Förderkrediten oder Förderzuschüssen aufgebracht werden. Werden die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, können z.B. KfW-Kredite oder Kreditzuschüsse mit dem Beamtendarlehen kombiniert und optimiert werden. Grundsätzlich muss der Beamte keine Beleihungsgrenze beachten – sollten jedoch sehr hohe Darlehenssummen benötigt werden, kann mittels weiterer Auskünfte und Sicherheitshinterlegungen ggf. auch ein entsprechend höherer Beamtenkreditbetrag ausgezahlt werden. Die Einzelprüfung durch das Kreditinstitut ist hier allerdings Pflicht. Zu prüfen ist entsprechend auch, ob durch die Ansparung von weiterem Eigenkapital das Beamtendarlehen in Zukunft in niedrigerer Höhe für die Realisierung des Immobilienprojekts ausreichend ist. Außerdem kann ein Beamtendarlehen durchaus auch mit einer herkömmlichen Immobilienfinanzierung (sprich: Annuitätendarlehen) in Gemeinschaft aufgenommen werden. Hierbei ist dann jedoch darauf zu achten, dass alle Raten (also Tilgungs-, Zins- und Versicherungsbeträge) regelmäßig aufbringbar sind.
Fazit
Beamtendarlehen sind eine günstige und leicht handelbare Finanzierungsform für entsprechende Berufsgruppen. Beamte können sich darüber eingehend auf Immokredit24.com – dem Portal für Baufinanzierung und Kredite – informieren. Es ist dabei nicht entscheidend, welchem Verwendungszweck das Geld zugeführt wird. Bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen können Beamtendarlehen beispielsweise mit Fördermitteln oder weiteren Darlehen zu einer ganzheitlichen Immobilienfinanzierung beitragen. Grundsätzlich sollte der Interessent aber immer Vorbedingungen und Konditionen der Anbieter breit vergleichen.
Weitere Informationen
» Beamtendarlehen – günstiger Kredit für Beamte
http://www.immokredit24.com/kredit-fuer-beamte/beamtendarlehen.html
» Immobilienfinanzierung für Beamte – Möglichkeiten und Voraussetzungen
http://www.immokredit24.com/immobilienfinanzierung/baufinanzierung-fuer-beamte.html
(Berlin, 07.06.2011) Egal ob Ratenkredit für eine größere Anschaffung (z.B. PKW oder Wohnungseinrichtung), Modernisierungskredit oder Immobiliendarlehen für die Realisierung von Wohneigentum: Wer einen Kredit benötigt, hat die Qual der Wahl! Eine enorm große Zahl von Anbietern mit ebenso vielen Kreditvarianten konkurrieren um die Gunst der Kunden. Dabei ist es gar nicht so leicht, den besten und günstigsten Kredit auf Anhieb zu finden. Vor der Anfrage sollten individuelle Situation (Vermögen und Einkommenssituation) und der genaue Bedarf zielgerichtet ermittelt werden. Nur so kann das richtige Finanzierungskonzept gefunden und dann als Angebot von den renommierten Kreditinstituten angefordert werden. Effektive Hilfe findet der Interessent z.B. im Internet bei unabhängigen Finanzmaklern. Diese optimieren den Kreditwunsch vor der Beantragung (um eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Zusage zu erreichen) und filtern das günstigste Angebot am Markt heraus.
(Berlin, 23.05.2011) Zur Realisation eines geplanten Umbaus bzw. einer Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahme einer Wohnimmobilie wird meist ein entsprechender Kredit benötigt. Dieser Kredit unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von einer Immobilienfinanzierung. Es handelt sich von der Grundbeschaffenheit her mehr um einen zweckgebundenen Ratenkredit, der unter bestimmten Voraussetzungen und Konditionen von vielen Banken offeriert wird. Bereits ab ca. 1.500 Euro können solche Darlehen in Anspruch genommen werden. Übliche Höchstgrenzen liegen bei 40.000 oder 50.000 Euro. Welche Kriterien besonders beachtenswert sind und welche Voraussetzungen für einen sinnvollen Vergleich vorliegen müssen, sollte dabei vor Anfragestellung vom Interessenten in Erfahrung gebracht werden.
