Immobilien – Werbungskosten
Definition von Werbungskosten:
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung und Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten sind von den Einnahmen abzuziehen, um die steuerlich relevanten Einkünfte zu ermitteln. Sie können durch Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen oder aus Sonstigen Einnahmen entstehen.
Bei einer Immobilieninvestition zählen zu den Ausgaben z. B. Tilgung, Zinsen, Nebenkosten etc., die als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Auf der anderen Seite, der Einnahmenseite hat man Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung der Immobilie, die der Ausgabenseite gegenüberstehen, wodurch sich i.d.R. eine Unterdeckung von Steuern ergibt. Diesen Differenzbetrag kann der Käufer dann steuerlich geltend machen. Desweiteren erhält man auf der Einnahmenseite eine Steuerrückerstattung, die sich aus der Abschreibung und der damit verbundenen Geltendmachung ergibt.
Der Idealfall
Die Immobilie verfügt über sehr hohe Abschreibungsmöglichkeiten und daher kommt es aufgrund von Steuerrückerstattungen zu einem Überschuß nach Steuern inkl. Tilgung. Jetzt zahlen Mieter und Finanzamt die Immobilie ab und der Käufer erfreut sich an der Wertsteigerung.