Bausparen mit dem Testsieger

Mit Sicherheit vielseitig – Vermögensbildung durch Bausparen
Ein Bausparvertrag ist vielseitig zu verwenden. Zur Baufinanzierung oder zur Freude Anderer als Geschenk oder Übertragung.

Der Aufbau und die Vermehrung eines eigenen Vermögens sind heute so wichtig wie selten zuvor. Mit einem Bausparvertrag eröffnet sich die Möglichkeit, ein stattliches Guthaben anzusparen, dabei von staatlichen Zuschüssen zu profitieren und zu guter Letzt mit einem besonders zinsgünstigen Darlehen den Wunsch nach den eigenen vier Wänden zu realisieren. Das Verfahren ist ganz einfach: Der Bausparer zahlt in den Vertrag ein, wenn nach etwa sieben Jahren vierzig bis fünfzig Prozent der vereinbarten Bausparsumme erreicht sind, erlangt der Vertrag seine Zuteilungsreife und die angesparte Summe wird inklusive Zinsen und gegebenenfalls den staatlichen Zuschüssen ausgezahlt. Dazu kommt der Anspruch auf ein besonders zinsgünstiges und vor allem zinsstabiles Baudarlehen.

Mit diesem Kapital lässt sich so einiges auf den Boden der Tatsachen stellen. An erster Stelle steht hierbei, der Name sagt es bereits, die Baufinanzierung einer Immobilie, also eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Der Bausparvertrag bietet aber noch einiges mehr an Flexibilität: Die Sparsumme kann ebenso zum Erwerb eines Grundstückes, zur Finanzierung, Modernisierung, Umbau, Renovierung, Ausbau oder Erweiterung von Wohnhaus oder Eigentumswohnung genutzt werden. Möglich ist auch der Einsatz zur Ablösung von anderen Baudarlehen bzw. Hypotheken oder der Einkauf in eine Seniorenwohnanlage. Weil der Staat daran Interesse hat, dass der Bürger auch selbst zu seiner Altersvorsorge beiträgt, werden verschiedene Fördermittel bereitgestellt.

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In erster Linie sind das die Arbeitnehmersparzulage und die Bausparprämie. Ausführliche Informationen über die gesetzlichen Voraussetzungen zur staatlichen Förderung sind auf dem Internet-Informationsportal immokredit24.com zu finden. Hier werden auch die weiteren juristischen Vorgaben und Anforderungen an Bausparkassen und Bausparverträge im Deutschen Gesetz über die Bausparkassen (BSpKG) detailliert erläutert.

Das angesparte Kapital muss aber nicht zwingend zur Baufinanzierung verwendet werden. Nach Ablauf einer Frist von sieben Jahren kann der Sparer über die gesamte Summe frei verfügen. Er kann ebenso frei entscheiden, ob er das zinsgünstige Baudarlehen, welches allerdings ausschließlich zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung vorgesehen ist, in Anspruch nehmen will. Ebenso ist es möglich, die Laufzeit des Vertrages zu verlängern und die Zuteilung und Auszahlung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Wenn sich die Lebensumstände derart ändern, dass der Vertrag nicht mehr weitergeführt werden soll, ist er ohne weiteres auf enge Verwandte bzw. Familienangehörigen übertragbar. Es muss nur nachgewiesen werden, dass der neue Vertragspartner die Verpflichtungen zur Rückzahlung des Darlehens erfüllen kann. In Ausnahmefällen können auch nicht-verwandte Personen einen Bausparvertrag übernehmen.

Auf Grund seiner Vielseitigkeit und der garantierten Sicherheiten eignet sich ein Bausparvertrag auch ganz besonders als Geschenk für Kinder oder Enkelkinder, die damit Gelegenheit erhalten, mit einem soliden Grundstock eigenverantwortlich zu handeln und ihren Lebensweg positiv zu beeinflussen.

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